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BGH, 11.01.1980 - 3 StR 489/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Freiwillige Verhinderung der Vollendung einer Tat - Rücktritt von der Tat bei nachfolgendem Eintritt des Bewusstseins falsch gehandelt zu haben, Entschuldigung bei dem Opfer mit Umarmung und Verlangen einen Krankenwagen zu rufen - Rücktritt durch Hinzuziehung von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85
Beendigung des Totschlagversuchs
Es kann ausreichen, wenn er einen Krankenwagen herbeiholt, dessen Insassen zur Rettung des Verletzten in der Lage sind (BGH bei Dallinger MDR 1975, 724; BGH bei Holtz MDR 1978, 279, 985; BGH StV 1981, 396; BGH, Urteil vom 31. Januar 1980 - 4 StR 665/79; BGH, Beschluß vom 11. Januar 1980 - 3 StR 489/79). - BGH, 01.02.1989 - 2 StR 703/88
Unbeendeter Versuch - Rücktritt - Rettung des Tatopfers - Abbruch der …
Die Tat verhindert, wer bis zu dem Zeitpunkt, in dem er den Erfolg nicht mehr abzuwenden vermag, eine neue Kausalkette in Gang setzt, die für die Nichtvollendung der Tat mitursächlich wird (BGHSt 33, 295, 301;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 - Versuch, beendeter 1 und 5; BGH NJW 1985, 813 ff; BGH NStZ 1986, 214; BGH Strafverteidiger 1981, 514, 515; BGH Strafverteidiger 1983, 413; BGH NStZ 1981, 388; BGH, Beschluß vom 11. Januar 1980 - 3 StR 489/79). - BGH, 31.01.1980 - 4 StR 665/79
Anforderungen an einen freiwilligen Rücktritt beim Totschlag
Nach diesen Feststellungen hat der Angeklagte durch sein Verhalten, indem er unverzüglich andere Personen hinzugezogen hat, die das Leben seines Opfers retten sollten und tatsächlich gerettet haben, die Voraussetzungen des strafbefreienden Rücktritts nach § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB erfüllt (vgl. BGH, Beschluß vom 24. März 1976 - 3 StR 85/76; Urteil vom 13. Mai 1975 - 1 StR 152/75 - bei Dallinger MDR 1975, 724; Beschlüsse vom 24. Mai 1977 - 5 StR 274/77 und vom 11. Januar 1980 - 3 StR 489/79). - BGH, 16.10.1980 - 4 StR 439/80
Voraussetzungen des Rücktritts - Freiwilligkeit der Handlung als Voraussetzung …
Denn der Angeklagte hat unabhängig davon, ob der Versuch beendet war oder nicht, durch seine Aufforderung das Opfer, das anderenfalls möglicherweise aus Furcht vor ihm länger im Schlafzimmer geblieben wäre, zum sofortigen Aufsuchen des Krankenhauses veranlaßt, wo andere Personen sein Leben retten sollten und tatsächlich gerettet haben (vgl. BGH, Beschluß vom 11. Januar 1980 - 3 StR 489/79).